Hausbesuche gehören zu den Aufgaben einer hausärztlichen Praxis. Sie sind erforderlich bei Patienten, die aufgrund ihrer schweren Erkrabkungen die Praxis nicht aufsuchen können – sei es durch schwere chronische Erkrankungen mit Bettlägerigkeit / Immobilität oder schweren akuten Notfällen. Bei lebensbedrohlichen Ereignissen ist es jedoch notwendig den ärztlichen Notdienst (112) zu rufen.
Hausbesuche werden durch den Arzt selbst oder durch die nichtärztliche Altenpflegerin (NÄPA) durchgeführt und sollten in der Regel mindestens einen Tag vor dem erwünschten Besuch angefordert werden.